Neuer Beschluss der Zentralbank: TL-Umrechnungsgrundlage für Unternehmen

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Die Zentralbank der Republik Türkei (CBRT) wird Unternehmen bis zu 2 Prozent des umgerechneten Preises zugrunde legen, falls die Unternehmen ihre Fremdwährung in türkische Lira umtauschen.

Laut der Ankündigung der CBRT wurde im Rahmen der Geldpolitik- und Liraisierungsstrategie 2023 ein neuer Schritt zur Unterstützung der Liraisierung im Geschäftsleben unternommen.

2 PROZENT WÄHRUNGSUMRECHNUNGSUNTERSTÜTZUNG

In diesem Zusammenhang können Unternehmen beim Verkauf ausländischer Fremdwährungen von Unternehmen an die CBRT als Gegenleistung für ihr Engagement eine Fremdwährungsumrechnungsbasis von 2 Prozent des in türkische Lira umgerechneten Preises erhalten.

Nachdem die Unternehmen mindestens 40 Prozent der Fremdwährung, die sie in das Land bringen, an die CBRT verkauft haben, können sie den verbleibenden Teil der Fremdwährung auf dem währungskonservierten Umrechnungskonto verwenden und erhalten eine Fremdwährungsumrechnungsbasis von 2 Prozent des Preises umgerechnet in türkische Lira als Gegenleistung für ihr Engagement.

BANKEN TREFFEN DIE ERMITTLUNG

Die Banken stellen fest, dass die an die CBRT zu verkaufende Fremdwährung und die in türkische Lira umzutauschende Fremdwährung auf Festgeld- und Beteiligungskonten ausländischer Herkunft sind.

Die Erklärung der CBRT zur Unterstützung der Umrechnung von Fremdwährungen von Unternehmen in türkische Lira bezüglich der oben genannten Ergänzung wurde in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts veröffentlicht und trat in Kraft.

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