Neuer Schritt aus Deutschland: Wer mit einem Touristenvisum einreist, kann einen Job bekommen

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Diesem Ziel entsprechend gibt es einige Änderungen im neuen Einwanderungsgesetz, das darauf abzielt, Deutschland für qualifizierte ausländische Arbeitskräfte attraktiver zu machen. Berichten zufolge hat sich die Koalitionsregierung aus SPD, Grünen und FDP auf einige Verbesserungen des im März erstellten Gesetzentwurfs geeinigt und über die endgültige Fassung des Gesetzes soll abgestimmt werden diese Woche im Bundestag.

Eine der Forderungen des Gesetzentwurfs, der die Migration von Arbeitskräften aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland erleichtern soll, bestand darin, das Grundbruttoeinkommen von Hochschulabsolventen, die mit der Blauen Karte nach Deutschland kommen, auf 3.000 zu senken 500 Euro pro Monat.

MÖGLICHKEIT, WÄHREND DES ASYLVERFAHRENS EINE ARBEIT ZU FINDEN

Eine weitere Anpassung besteht darin, Asylbewerbern die Möglichkeit zu geben, in den Arbeitsmarkt aufgenommen zu werden, wenn sie einen Arbeitsplatz finden. Damit haben Personen, die den Flüchtlingsstatus noch nicht erlangt haben, die Möglichkeit, ihren Status zu ändern und erstmals eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Diese Regelung gilt jedoch nur für Personen, deren Asylantrag mit dem Stand vom 29. März läuft.

Mit diesen Regelungen will die Bundesregierung jährlich zusätzlich 75.000 Arbeitskräfte ins Land holen. Mit der „Opportunity Card“ genannten Regelung im neuen Einwanderungsgesetz wird es ausländischen Arbeitnehmern im Rahmen eines Punktesystems erleichtert, zur Jobsuche nach Deutschland zu kommen. Qualifizierte Arbeitskräfte mit Berufsabschluss und Berufserfahrung können nach Deutschland einreisen, ohne auf die Anerkennung ihres Abschlusses in Deutschland warten zu müssen. Gut ausgebildete und qualifizierte Arbeitskräfte können nicht nur in ihrem erlernten Beruf, sondern auch in ähnlichen Bereichen arbeiten.

JOB MIT EINEM TOURISTENVISUM KANN EINREITEN

Personen, die mit einem Touristenvisum nach Deutschland eingereist sind, hier aber einen Job gefunden haben, müssen nicht mehr in ihr Land zurückkehren und den Prozess für eine Arbeitserlaubnis erneut durchlaufen. Wer einen Job gefunden hat, kann direkt in Deutschland arbeiten, wenn er ein Stellenangebot erhält, das den im Artikel genannten Qualifikationen entspricht. Auch die Mitnahme der Familie wird den Fachkräften erleichtert.

Im sogenannten „Westbalkan-Abkommen“ wird das Ablaufdatum für die Beschäftigung von Arbeitskräften aus den sechs Ländern des Westbalkans abgeschafft und die jährliche Quote auf 50.000 Personen verdoppelt. Es ist vorgesehen, dass die Westbalkan-Vereinbarung im Rahmen bilateraler Verhandlungen auf andere Länder ausgeweitet wird.

Um die Arbeitskräfte in Deutschland besser bewerten zu können, wird ein Gesetz vorbereitet, das die finanzielle Grundlage für die zusätzliche Ausbildung der Arbeitnehmer zur Verbesserung ihrer beruflichen Qualifikationen schafft.

Offiziere

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