Ratenzahlungen mit Kreditkarte begrenzen

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Ratenlimit für Kreditkartenausgaben.

Die Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (BDDK) hat neue Entscheidungen zu Ratenzahlungen mit Kreditkarten getroffen.

Dem Beschluss zufolge werden keine Ratenzahlungen für Auslandskosten im Zusammenhang mit Fluggesellschaften, Reisebüros und Unterkünften geleistet.

Es werden weiterhin Schritte unternommen, um die finanzielle Stabilität der Wirtschaft zu unterstützen. Die letzte Stellungnahme kam von der Bankenaufsichts- und Regulierungsbehörde (BDDK).

Die Institution hat die Ratenzahlungsfristen für einige Ausgaben geändert.

Dementsprechend werden keine Ratenzahlungen für internationale Kreditkartenausgaben im Zusammenhang mit Fluggesellschaften, Reisebüros und Unterkünften geleistet.

Andererseits sollte auch die Kapitalausstattung der Banken gestärkt werden. In diesem Zusammenhang wurden die bei der Berechnung der Eigenkapitalstandardquote berücksichtigten Risikoskalen erhöht.

Mit der Entscheidung wurde die Risikoskala bei Konsumentenkrediten, Privatkreditkarten, Fahrzeugkrediten und Finanzierungsleasingverfahren neu festgelegt.

Beim Standardansatz wird der Satz mit 150 Prozent angesetzt. Auch Kontokorrentkredite, Kreditkartenausgaben und Bargeldabhebungen werden in den Antrag einbezogen.

Offiziere

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