Reaktion auf Behauptungen, dass „der Export verbotener Werke nach Israel weitergeht“

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In dem auf dem Social-Media-Konto des Ministeriums veröffentlichten Beitrag wurde festgestellt, dass die heutigen Argumente in den sozialen Medien, dass „der Export verbotener Werke nach Israel weitergeht“, völliger Blödsinn seien, und es wurde betont, dass ihnen kein Prestige verliehen werden dürfe.

In dem Beitrag wurde daran erinnert, dass gemäß der Entscheidung des Staates der Export von Werken nach Israel in 1019 verschiedenen Zolltarifstatistiken für insgesamt 54 Werkgruppen vom Handelsministerium gestoppt wurde Folgendes wurde notiert:

„Die Registrierungsprozesse der Zollanmeldungen für die Ausfuhr der betreffenden Werke wurden mit Wirkung vom 9. April 2024, 9.00 Uhr, eingestellt. In diesem Zusammenhang wird ab Dienstag, 9. April 2024, 9.00 Uhr, eine stichprobenartige Ausfuhranmeldung registriert Der Export der verbotenen Werke nach Israel sei absolut nicht erlaubt. Manipulative Nachrichteninhalte, die darauf abzielen, die Öffentlichkeit in die Irre zu führen, seien völlig falsch.

Beamte

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