Schlechte Nachrichten für diejenigen, die in Stiftungen arbeiten und Renten beziehen… Entscheidung des Verfassungsgerichts zur Abschaffung der Doppelbezüge

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Das Verfassungsgericht (AYM) hob die Regelung auf, wonach die Ruhestands- und Altersrenten von Mitarbeitern der türkischen Maarif-Stiftung, der Yunus-Emre-Stiftung, des Türkischen Roten Halbmonds, der Gesellschaft des Grünen Halbmonds, der Stiftung des Grünen Halbmonds, der Stiftung des Diplomatischen Forums Antalya und der Türkischen Stiftung für Archäologie und kulturelles Erbe nicht gekürzt werden.

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Dementsprechend entschied das Verfassungsgericht über die Anträge auf Aufhebung bestimmter Bestimmungen des Gesetzes Nr. 7346 zur Änderung bestimmter Gesetze, des Gesetzes Nr. 7430 über die Stiftung des Diplomatischen Forums von Antalya und des Gesetzes Nr. 7439 über die türkische Stiftung für Archäologie und kulturelles Erbe.

Der Oberste Gerichtshof hob die Regelung auf, wonach die Ruhestands- und Altersrenten von Rentnern oder Altersrentenempfängern nicht gekürzt werden, wenn sie in der türkischen Maarif-Stiftung, der Yunus-Emre-Stiftung, dem türkischen Roten Halbmond-Verein, der Gesellschaft des Grünen Halbmonds, der Stiftung des Grünen Halbmonds, der Stiftung des Diplomatischen Forums von Antalya und der türkischen Stiftung für Archäologie und kulturelles Erbe tätig waren.

In der Entscheidung wurde festgestellt, dass der Gleichheitsgrundsatz im Rahmen des Rechts auf soziale Sicherheit verletzt wurde, da die vorgesehene Ungleichbehandlung zwischen den Arbeitnehmern der von der Aufhebung betroffenen Organisationen und den Arbeitnehmern in Leitungsfunktionen, Institutionen oder Organisationen, die mit ähnlichen Themen befasst sind, nicht auf einer objektiven und angemessenen Grundlage beruhte.

FESTSTELLUNG DER FINANZIELLEN AUSGABEN ZWEIER STIFTUNGEN DURCH DEN KURATORIUM ABGESAGT

Das Verfassungsgericht hob zudem die Regelung auf, wonach die Zahlungen und Zuwendungen der Stiftung Antalya Diplomatic Forum und der Türkischen Stiftung für Archäologie und kulturelles Erbe vom Kuratorium festzulegen seien, da diese Regelung verfassungswidrig sei.

In der Entscheidung heißt es, dass das Kuratorium die aus öffentlichen Mitteln zu zahlenden Preise und Vergütungen zufallsunabhängig festlegen könne und daher eine dem Gemeinwohl entsprechende Verwendung der öffentlichen Mittel durch die Stiftung nicht gewährleistet sei.

Der Oberste Gerichtshof annullierte außerdem die Regelung über die Übertragung von Mitteln durch die Stadtverwaltung Gaziantep an die Türkische Stiftung für Archäologie und Kulturerbe zur Begleichung der Ausgaben des Türkischen Instituts für Archäologie und Kulturerbe mit der Begründung, dass diese mit dem Grundsatz der finanziellen Autonomie der lokalen Verwaltungen unvereinbar sei.

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