Schulen und Institutionen, die dem Bildungsministerium angeschlossen sind, werden 500.000 Tonnen Kohlehilfe erhalten.

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Mit der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung des Präsidenten trat die „Entscheidung über die Kohleverteilung für Heizziele an Schulen und Institutionen des Ministeriums für nationale Bildung für das akademische Jahr 2024-2025“ in Kraft.

Demnach werden im Schuljahr 2024–2025 maximal 500.000 Tonnen Kohle an Schulen und Institutionen in 81 Provinzen verteilt, die dem Bildungsministerium angeschlossen sind. Bei Bedarf kann der Gesamtbetrag auf Antrag des Bildungsministeriums vom Ministerium für Finanzen und Finanzen erhöht werden.

Die in den einzelnen Provinzen und Bezirken zu verteilende Kohlemenge wird vom Bildungsministerium unter Berücksichtigung der Anzahl der Klassenräume in den Schulen und der klimatischen Bedingungen der Region entsprechend den getroffenen Entscheidungen festgelegt. Die verteilte Kohle darf zu keinem anderen Zweck als zur Deckung des Heizbedarfs der Schule oder Einrichtung verwendet werden.

Die Verteilungsvereinbarung innerhalb der Provinz und des Distrikts wird im Einklang mit den nationalen Bildungsdirektionen der Provinz und des Distrikts getroffen.

Beamte

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