„SCT“-Verordnung für Tabakprodukte

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ENTSCHEIDUNG DES PRÄSIDENTEN

Anzahl der Entscheidungen: 8001

Die besonderen Verbrauchssteuersätze, die für bestimmte Waren in Tabelle (B) der Liste (III) im Anhang zum Sonderverbrauchssteuergesetz Nr. 4760 gelten, der Mindestpauschbetrag und die festen Steuerbeträge sowie die Entscheidung von Absatz (3) des Das 12. Element des genannten Gesetzes wird im Jahr 2024 auf diese Waren angewendet. Die oben genannte Frage des Gesetzes Nr. 4760 wurde ausreichend entschieden, um die beigefügte Entscheidung über die Nichtumsetzung für den Zeitraum Januar-Juni in Kraft zu setzen.

27. Dezember 2023

Recep Tayyip ERDOĞAN PRÄSIDENT

ERGÄNZUNGSBESCHLUSS ZUM PRÄSIDENTIALBESCHLUSS VOM 27.12.2023 UND NR. 8001

ARTIKEL 1- (1) Die Waren, die in Tabelle (B) der Liste mit der Nummer (III) im Anhang zum Sonderverbrauchssteuergesetz Nr. 4760 vom 6.6.2002 aufgeführt sind und deren Namen in der folgenden Tabelle aufgeführt sind, werden gegenüber ihren Waren aufgeführt Besondere Verbrauchsteuersätze sowie Mindestpauschalen und Steuerpauschalen werden im Formular erneut ermittelt.

ARTIKEL 2- (1) Die Entscheidung gemäß Absatz (3) des 12. Artikels des Gesetzes Nr. 4760 gilt nicht für den Zeitraum Januar-Juni 2024 in Bezug auf die Basisfestsetzung und die Feststeuerpreise der Waren, deren Steuersatz Im Rahmen der Ersterteilung werden die Grundpauschale und der Steuerfestbetrag festgelegt.

ARTIKEL 3 – (1) Dieser Beschluss tritt am 1.1.2024 in Kraft.

ARTIKEL 4 – (1) Die Entscheidungen dieses Dekrets werden vom Minister für Finanzen und Finanzen getroffen.

Beamte

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