SPK warnt vor Telefonbetrug

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Der Kapitalmarktrat (SPK) warnt vor Telefonbetrug. In der schriftlichen Erklärung des Rates heißt es: „Nach den Anlegeraufrufen, die in der letzten Zeit unseren Rat erreichten, wurde von unserem Rat eine Verwaltungsstrafe gegen unsere Bürger und Personen verhängt, die sich als Mitarbeiter des Kapitalmarktrates vorstellen.“ oder einer anderen Institution, oder als Vermittler oder Bevollmächtigter, und die den Namen des Mitarbeiters unseres Rates oder andere Titel verwenden. Uns wurde mitgeteilt, dass es umgesetzt wird oder dass Geld wegen Spielschulden und/oder zur Überweisung aufgefordert wird aufgrund der Vermittlungstätigkeit unseres Ausschusses.“

In der Erklärung wurde betont, dass der Rat keinen Antrag darauf habe, Einzelpersonen telefonisch anzurufen und zu fragen, ob sie eine Versöhnung beantragen können, bevor eine Verwaltungsstrafe verhängt wird, oder zu verlangen, dass Geld an angemessene IBAN-Nummern gesendet wird, und das war auch der Fall erklärte, dass diejenigen, die Aktivitäten durchführen, die als Betrug angesehen werden können, kein Prestige sein sollten.

In der Erklärung heißt es: „Soweit sich aus den bei unserem Vorstand eingegangenen Anlegerbeschwerden und Anträgen ergibt, wird unser Rat dringend eine Strafanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft bezüglich der Telefonnummern einreichen, die bei der Ausführung der betrügerischen Handlung verwendet wurden.“ Frage, in Übereinstimmung mit dem türkischen Strafgesetzbuch 157 und den folgenden. Es ist nützlich, daran zu erinnern, dass es für Personen, die verletzt wurden, möglich ist, eine Fehleranzeige zu machen und alle ihre gesetzlichen Rechte auf Entschädigung für ihre Verluste geltend zu machen.

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