Stellungnahme des Bildungsministeriums zu den Mietprozessen für Schulkantinen, Freiflächen, Säle und ähnliche Orte.

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Mit dem Schreiben der Direktion Strategieentwicklung vom 27.07.2023 mit der Nummer 80526434 wurde erklärt, dass bis zu einer zweiten Anweisung unseres Ministeriums kein Leasingverfahren durchgeführt wird.

Mit Schreiben der Direktion Strategieentwicklung vom 13.09.2023 mit der Nummer 83868771 wurde unserer gesamten Organisation mitgeteilt, dass Kantinenmietvorgänge nur für Schulen durchgeführt werden können, die über Kantinenbetreiber verfügen.

Die Verordnung zur Änderung der Eltern-Lehrer-Vereinigungsverordnung des Ministeriums für nationale Bildung trat mit der Veröffentlichung im Amtsblatt vom 1.12.2023 mit der Nummer 32386 in Kraft, und die Umsetzung der Entscheidungen der Verordnung erfolgt auf der Grundlage dieses Schreibens der Direktion Strategieentwicklung vom 03.01.2024 mit der Nummer 93531990 (Rundschreiben Nr.: 2024/35) Das Rundschreiben wurde veröffentlicht.

Ein Rundschreiben zu den Änderungen in der Verordnung über die Eltern-Lehrer-Vereinigung wurde veröffentlicht. Aufgrund dieser Informationen wurde im Schreiben der Direktion für Strategieentwicklung des Ministeriums für nationale Bildung vom 03.01.2024 mit der Nummer 93546555; „In diesem Zusammenhang wurden die durch die oben genannten Artikel auferlegten Beschränkungen hinsichtlich der Kantinenmiete in unseren Schulen/Einrichtungen abgeschafft. Der Mietvorgang für Freiflächen, Säle und ähnliche Orte, die sich im Eigentum des Finanzministeriums befinden und sich auf der … befinden, wurde jedoch abgeschafft Immobilien, die unserem Ministerium zugeteilt sind und für gewerbliche Zwecke genutzt werden können.“ „Die Einschränkung, dass dies nicht geschehen wird, bleibt bestehen.“ Erläuterungen liegen bei.

Hier ist dieser Meinungsbeitrag;

Ahmet KANDEMİR

Beamte

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