Wann besteht der Anspruch auf 30 Tage Urlaub?
Im Rahmen des Gesetzes Nr. 657, des Kommuniqués Nr. 154, der Stellungnahme des Umweltministeriums und der Entscheidung des Rechnungshofs wird das Recht auf 30-tägigen Urlaub nach Ablauf von 1 Tag nach 10 Dienstjahren gewährt.