Wahlpflichtversicherung für Beamte im Rahmen von 5510
Beamte, die dem Gesetz Nr. 5510 unterliegen, können freiwillig versichert sein, aber die Zeit, die sie verdienen, ohne tatsächlich als Beamter zu arbeiten, wird als die Zeit gewertet, die sie im Gewerbetreibendenstatus verbracht haben.