Kann ein Beamter, der 20 Tage lang nicht erscheint, als zurückgetreten gelten und auch mit einer…
Die 12. Kammer des Staatsrates befand das Verfahren zur Verhängung einer Disziplinarstrafe gegen den Beamten, der 20 Tage lang nicht zum Dienst erschien, mit der Begründung, dass er die Tat begangen habe, „insgesamt 20 Tage lang nicht zum…