Das Verfassungsgericht hat die Regelung der „dreijährigen Wartefrist nach Ablehnung des…
Das Verfassungsgericht (AYM) hob die Regelung auf, die vorsah, dass Paare, die drei Jahre lang nach der endgültigen Ablehnung des Scheidungsverfahrens kein gemeinsames Leben wieder aufbauen konnten, die Scheidung mit der Begründung…