IDDK hat seine Entscheidung nicht geändert: Selbst wenn eine Entscheidung getroffen wird, die Rechte…
Im Falle einer Verurteilung wegen bestimmter Fehler, die in Artikel 48 Absatz (A) Unterabsatz 5 des Gesetzes Nr. 657 aufgeführt sind, kann es im Falle eines Sonderfalls zu Problemen bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst kommen…