Vereinfachungsschritt bei den Mindestreserveanforderungen des CBRT

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Die Zentralbank der Republik Türkei (CBRT) hat im Rahmen des neuen Vereinfachungsschritts die wesentlichen Reserven geändert.

Die Erklärung des CBRT zur Änderung der Mitteilung über erforderliche Reserven wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.

In der Entscheidung des Geldpolitischen Ausschusses (MPK) vom 22. Juni 2023 wurde festgestellt, dass der bestehende mikro- und makroprudenzielle Rahmen mit einer schrittweisen Verständigung auf der Grundlage einer Wirkungsanalyse vereinfacht werden soll, und in diesem Zusammenhang wurde am 25. Juni 2023 der erste Schritt unternommen Juni und der Öffentlichkeit bekannt gegeben.

Bei der Anwendung zusätzlicher Mindestreserveanforderungen gegenüber TL-Aktien wurde die Zielquote als Ergänzung zum ersten Schritt vom 25. Juni auf 57 Prozent aktualisiert.

Für Banken, deren Anteil (TL-Anteil) am Einlagen-/Beteiligungsfonds der türkischen Lira (TL), der für natürliche und juristische Personen am gesamten Einlagen-/Beteiligungsfonds berechnet wird, weniger als 60 % beträgt, gilt die zwingende Bestimmung für die Fremdwährungseinlage/ Für Beteiligungsfonds und Edelmetalldepots wurden die Tarife um 5 Punkte erhöht.

Mit der vorgenommenen Änderung wurde der Anteil der betreffenden TL-Aktien von 60 Prozent auf 57 Prozent reduziert.

Darüber hinaus erhalten Banken, deren TL-Anteile unter 57 Prozent fallen, weitere 4 Wochen, um das Ziel wieder zu erreichen.

Offiziere

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