Wahlpflichtversicherung für Beamte im Rahmen von 5510

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Frage : Hallo, gute Arbeit. Mit Stand vom 09.01.2012 habe ich ein 4/a 5 (fünf)-tägiges Versicherungsunternehmen im öffentlichen Sektor als 4/c-Ingenieur für 3821 Tage am 30.04.2008. Meine Frau ist Ausländerin und wir ziehen nächsten Monat ins Ausland. Im ersten Verfahren habe ich ein Jahr lang unbezahlten Urlaub vom öffentlichen Dienst erhalten und werde dann ausscheiden. Da ich 5510 unterliege, würde ich gerne wissen, was ich mindestens tun muss, um in Zukunft aus der Türkei in Rente zu gehen. Ich habe gehört, dass die optionale Versicherung für Personen, die unter 5510 fallen, abgeschafft wurde und 4/b verfügbar geworden ist. Stimmt das? Wenn nicht, welchen Weg sollte ich einschlagen und den Versicherungsprozess in der Türkei durchführen, um nach meinem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst im nächsten Jahr in den Ruhestand zu gehen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Informationen.

Details/Bewertungen

Was ist das optionale Versicherungssystem für Beamte, die dem Gesetz Nr. 5510 unterliegen?

Im Rahmen des Gesetzes Nr. 5510 gibt es ein System für Beamte, die ihren Dienst antreten, um ihre Ruhestandsdienstzeit ohne Arbeit zu absolvieren. Gesetzliche Regelungen zu dieser Praxis sind in den Entscheidungen des Gesetzes Nr. 5510, Elemente 50, 51, 52 enthalten.

Der Begriff im Gesetz Nr. 5510 ist eine optionale Versicherung, und der dem Gesetz Nr. 5510 unterliegende Beamte, der von diesem System profitieren möchte, verlässt seine Pflicht und profitiert von optionalen Versicherungsentscheidungen, ABER von diesem Leistungszeitraum Im HandwerkerstatusIrgendwie.

Wer aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden und das optionale Versicherungssystem gemäß Gesetz Nr. 5510 in Anspruch nehmen möchte, erhält für die Dauer seines öffentlichen Dienstes keine Ruhestandsprämien, auch wenn er die Ruhestandsregeln erfüllt und im Folgenden eine Altersrente bezieht Jahre, da ihr endgültiger Status nicht der Beamtenstatus sein wird.

Abschluss,Die Praxis der freiwilligen Teilnahme gemäß Gesetz Nr. 5434 und die Praxis der optionalen Versicherung gemäß Gesetz Nr. 5510 sollten nicht miteinander verwechselt werden, und Beamte, die dem Gesetz Nr. 5510 unterliegen, die zurücktreten und von diesen Systemen profitieren möchten, sollten dies auch tun Informieren Sie sich zunächst bei der Sozialversicherungsanstalt über ihre Situation, um einen möglichen Rechtsverlust zu vermeiden.

Mit anderen Worten gilt die freiwillige Teilnahme für diejenigen, die dem Gesetz Nr. 5434 unterliegen, und nicht für diejenigen, die dem Gesetz Nr. 5510 unterliegen. In diesem Fall gilt die Ableistung des öffentlichen Dienstes nur für Beamte, die dem Gesetz Nr. 5434 unterliegen. Das erste Mal gilt nicht für Beamte, die dem Gesetz Nr. 5510 unterliegen.Obwohl dieses System auch für Beamte besteht, die dem Gesetz Nr. 5510 unterliegen, gilt dieser Versicherungsstatus, wenn eine Weiterversicherung nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst gewünscht wird Leistung im Rahmen von 4/b wird gezählt. Es handelt sich also um eine Dienstleistung mit Gewerbetreibendenstatus.

Darüber hinaus sind in der Entscheidung des Gesetzes Nr. 5510, Artikel 50, optionale Versicherungsregeln für Beamte aufgeführt, die Artikel 5510 unterliegen. Gemäß dieser Entscheidung besteht in unserem Land grundsätzlich eine Wohnsitzerfordernis. Obwohl in unserem Land eine Wohnsitzerfordernis besteht, haben unsere Bürger in Ländern, in denen während ihres Aufenthalts in unserem Land keine Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet wurden, Anspruch auf dieses System.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Situation für Sie wie folgt dar:

Es gibt ein optionales Versicherungssystem für Beamte, das 5510 unterliegt, und wir gehen davon aus, dass Sie im Rahmen der oben genannten Regeln die Möglichkeit haben, von diesem System zu profitieren. Wir gehen davon aus, dass Sie, solange Sie in diesem System bleiben, das Recht haben, aus dem Handwerkerstatus auszuscheiden, wenn Sie die Rentendienst- und Altersvoraussetzungen erfüllen. In diesem Zusammenhang können wir Ihnen trotz unserer Einschätzung empfehlen, dass Sie handeln, nachdem Sie sich bei der Sozialversicherungsanstalt beworben und eine schriftliche Antwort erhalten haben.

Beamte

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