Wann besteht der Anspruch auf 30 Tage Urlaub?

0 24
Werbung

Gemäß dem ersten Satz des ersten Absatzes des 102. Elements mit der Überschrift „Jahresurlaub“ des Beamtengesetzes Nr. 657;Der Jahresurlaub für Beamte beträgt 20 Tage für diejenigen, deren Dienstzeit 1 bis 10 Jahre (einschließlich 10 Jahre) beträgt, und 30 Tage für diejenigen, deren Dienstzeit mehr als 10 Jahre beträgt.

In der Allgemeinen Bekanntmachung des Beamtengesetzes, Seriennummer 154,Es wurde geregelt, dass bei der Berechnung der Urlaubszeiten die Dienstzeiten in öffentlichen Einrichtungen und Organisationen, unabhängig von deren Status, sowie die Dienstzeiten in die Anwartschaftsbezüge der Beamten einbezogen werden, auch wenn sie nicht im öffentlichen Dienst verbracht werden Institutionen und Organisationen, sollten berücksichtigt werden.

In diesem Fall hat der Beamte, der mindestens 10 Dienstjahre und 1 Diensttag absolviert hat, Anspruch auf 30 Tage Urlaub innerhalb des betreffenden Jahres, beginnend mit dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem er die genannte Dienstzeit abgeleistet hat. Zum Beispiel; Eine Person, die am 20. Mai 2013 ihre Tätigkeit als Beamter aufgenommen hat, kann den Jahresurlaub bis zum 20. Mai 2014 nicht in Anspruch nehmen. Ab dem 21. Mai kann er jedoch sein 20-tägiges Urlaubsrecht für 2014 nutzen. Ab dem 21. Mai 2023 ist er berechtigt, seinen 30-tägigen Urlaub zu nutzen, nachdem er am 20. Mai 2023 sein 10. Lebensjahr vollendet hat.

Über das Thema, Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel, Generaldirektion KommunalverwaltungenDas Stellungnahmeschreiben vom 08.03.2024 mit der Nummer E-53773008-622.02-8979902 ist genau das Gleiche.

In einer Entscheidung des Berufungsrats des Rechnungshofs (T: 02.02.2000, K: 24674); Was den Zeitpunkt des Anspruchs von Beamten auf 20 oder 30 Tage Urlaub betrifft, ist es möglich, ab dem Tag nach Abschluss des ersten Jahres 20 Tage Urlaub in Anspruch zu nehmen. Andererseits, Das Recht auf Urlaub wird für 30 Tage ab dem Tag nach Vollendung des zehnten Jahres gewährt. Die Tatsache, dass der Jahresurlaub ganz oder teilweise in Anspruch genommen wurde, bevor Anspruch auf diesen Urlaub bestand, schließt diesen Anspruch nicht aus. Entsprechend; Beamte, die ihr Amt am 31.12. antreten, haben am 31.12. nach Vollendung ihres ersten bzw. zehnten Dienstjahres Anspruch auf 20 bzw. 30 Urlaubstage. Der Beamte erteilt diese Erlaubnis; Die Nutzung ist ab dem 31.12. oder durch Übertragung auf das Folgejahr möglich.

Abschließend,Es wurde ausgewertet, dass der Jahresurlaub ab dem Tag nach dem Ende der 10-jährigen Dienstzeit 30 Tage beträgt und dass 30 Urlaubstage innerhalb des betreffenden Jahres genutzt werden.

Beamte

Leave A Reply

Your email address will not be published.