Wann werden die erhöhten Beamtengehälter ausgezahlt?

0 37
Werbung

Nach der Erhöhung der Beamtengehälter im Juli begann sich die Frage zu stellen, wann die erhöhten Gehälter auf die Konten eingezahlt werden würden. Mit der Ermittlung des Prozentsatzes, der sich aus der Tarif- und Inflationsdifferenz ergibt, wurde bekannt gegeben, wie hoch die erhöhten Beamtengehälter waren. Nun fragen sich Hunderttausende Staatsbedienstete, wann die Gehälter ausgezahlt werden. Wann also sind die erhöhten Beamtengehälter fällig?

Wann wird das erhöhte Beamtengehalt ausgezahlt?

Beamte erhalten zweimal im Jahr einen Tarifvertrag und eine prozentuale Erhöhung aufgrund der Inflationsdifferenz.

Am 15. Juli erhalten Beamte ein erhöhtes Gehalt von 8.000 77 Lira, zusätzlich zu der 17,55-prozentigen Erhöhung aufgrund des Tarifvertrags und der Inflationsdifferenz.

Wie hoch ist der Anstieg?

Beamte und Beamte im Ruhestand erhalten im Juli eine Inflationsdifferenz von 10,90 Prozent und eine Tariferhöhung von 6 Prozent. Damit stand Beamten und Beamtenpensionären im Juli insgesamt eine Erhöhung um 17,55 Prozent zu.

Mit dem von der Regierung dem Parlament vorgelegten Gesetzesvorschlag wird zusätzlich zu der Erhöhung um 17,55 Prozent für Beamte eine Erhöhung um 8.000 77 TL vorgenommen.

Wie hoch war das Mindestgehalt eines Beamten?

Abdullah Güler, Vorsitzender des AK-Parteiclusters, gab eine Erklärung zu dem Gesetzesvorschlag ab, der das niedrigste Beamtengehalt auf 22.000 TL erhöhen wird.

Güler sagte in seiner Erklärung;

„Wir haben der seit langem geleisteten Arbeit die endgültige Form gegeben. Wir haben den Vorschlag dem Präsidium vorgelegt. Er besteht aus 17 Elementen.“

Mit dem Vorschlag sehen wir eine Erhöhung der Preise für alle Beamten um 8077 TL vor. Das niedrigste Beamtengehalt wird im Juli auf 22.17 TL erhöht. Die Steigerungsrate beträgt 86 Prozent. Das Durchschnittsgehalt der Beamten wird auf 25 Tausend 15 steigen. Die Juli-Steigerungsrate entspricht 74 Prozent.

Offiziere

Leave A Reply

Your email address will not be published.