Warum gilt das EJT nicht für Beamte, die wegen Militärdienst verschuldet sind?

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Im Rahmen der Sozialversicherung zählt die Wehrdienstzeit zu den Leistungen, die ausgeliehen werden. Im Gesetz Nr. 657 heißt es außerdem, dass es dem Anpassungsprozess unterliegen wird.
Im Gesetz Nr. 5434 und im Gesetz Nr. 5510 gehören die als Privat- oder Unteroffizier verbrachten Zeiten, die Zeit in der Reserveoffiziersschule und die Zeit in der Reserveunteroffiziersschule zu den Diensten, für die Schulden entstehen.
Die aktuellen Situationen, die gemäß den Gesetzen Nr. 5434 und 657 im Falle der Abbuchung oder Nichtabbuchung der Militärdienstzeit anzuwenden sind, sind wie folgt:

Situation bei Wehrschulden:

Bei Wehrdienstzeit erhöhen sich die Leistungen.
Durch die Zahlung der Wehrdienstzeit erhöht sich der Rentensatz (der aufgrund der Wehrdienstzeit zuzurechnende Monatssatz für die unter 5434 stehenden Personen ist in den durchschnittlichen monatlichen Leistungen der unter 5510 pflichtigen Personen enthalten).
Kredite aus der Zeit des Militärdienstes werden bei der Berechnung des Ruhestandsbonus als ganzes Jahr gezählt und der Ruhestandsbonus wird ausgezahlt (jeweils gemäß 5434 und 5510).
Sie wird bei den Anpassungsprozessen von Beamten (Erwerbsrente-Grundrente für Altersabzug, Abfindungsrente) (die den §§ 5434 und 5510 unterliegen) berücksichtigt.
Sie wird bei der Berechnung der Urlaubszeiten von Beamten berücksichtigt. (Diejenigen, die 5434 und 5510 unterliegen)

Situation, wenn Wehrdienstzeit nicht geschuldet wird:

Durch die Anwendung der Entscheidung des Gesetzes Nr. 657, Artikel 83, wird es im Anpassungsprozess, d. h. im Prozess der erworbenen Rentenansprüche, berücksichtigt. (Diejenigen, die 5434 und 5510 unterliegen)
Es wird bei der Berechnung des Ruhestandsbonus nicht berücksichtigt. (Diejenigen, die 5434 und 5510 unterliegen)
Sie verlängert die Dienstzeit nicht und hat keinen Einfluss auf das monatliche Dienstjahr. (Diejenigen, die 5434 und 5510 unterliegen)
Auch wenn keine Schulden gemacht werden, wird der erworbene Anspruch, da er während des Monatszeitraums bewertet wird, bei der Berechnung des Jahresurlaubszeitraums berücksichtigt. (Diejenigen, die 5434 und 5510 unterliegen)

Vorbehaltlich der Einbeziehung in den Geltungsbereich von EYT:
Seitens der Arbeiter und Gewerbetreibenden:

Zunächst gilt die Regel, dass vor Arbeitsantritt der Wehrdienst abgeleistet werden muss.
Wenn Arbeiter und Gewerbetreibende vor dem 8. September 1999 eine Schuld eingehen, fallen sie in den Geltungsbereich des EJT. Wie bereits erwähnt, umfasst jedoch nicht jeder Leihzeitraum Arbeiter und Gewerbetreibende im Rahmen des EJT. Als Versicherter gilt: Wenn die Schuld als eine Anzahl von Tagen ab dem Anfangsdatum berechnet wird und sich vor dem 8. September 1999 erstreckt, ist sie im Geltungsbereich des EYT enthalten, andernfalls nicht.

Für Beamte:

Um in den Geltungsbereich des Gesetzes Nr. 5434 zu fallen, d. h. um Partner zu werden, müssen Sie das Gesetz Nr. 5434 einhalten. In den Artikeln 12, 13, 14, 15, 16, 17 Sicherlich gibt es Entscheidungen zur Sicherstellung der Beteiligung am Status eines Beamten, im Falle von SSI-Prämien, also der institutionellen Entschädigung und der Regelung des Abzugs persönlicher Abzüge. Wir gehen davon aus, dass diese Entscheidungen nicht bedeuten, dass die Beteiligung durch Kreditaufnahme erreicht wird.
Wir gehen davon aus, dass Militärdienstzeiten, die vor dem 1. Oktober 2008 geleistet und geschuldet wurden, nicht in den Anwendungsbereich von 5434 einbezogen werden, sofern sich diese Entscheidungen nicht ändern oder keine neue gesetzliche Regelung getroffen wird.
In Summe, Der versicherte Eintritt und die versicherte Arbeit machen den Beamten nicht zu einem 5434-Mitglied. Wie wir oben erläutert haben, sind diese Zeiträume jedoch durch die Situationen begrenzt, in denen eine Verschuldung vorliegt, und durch die Situationen, in denen keine Verschuldung vorliegt.

Unsere allgemeine Einschätzung:

Die Ersetzung dieses Prozesses durch die SSI erfolgt im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regelungen durch eine neue gesetzliche Regelung, also für diejenigen, die vor dem 8. September 1999 keine tatsächliche Arbeit hatten und nur Schuldenzeiten wie Wehrdienst und Schulzeiten können bereits vor diesem Datum den Status eines Beamten erlangen oder als tatsächlich geleisteter Dienst erscheinen. Wir gehen davon aus, dass dies durch eine neue gesetzliche Regelung möglich sein könnte.
Darüber hinaus muss die Militärdienstzeit, für die das Darlehen gewährt wird, vor dem 8. September 1999 vergangen sein.

Beamte

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