Wertvolle Meinung von CB über diejenigen, die vom Vertrag zum Team gewechselt sind!

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Diejenigen, die mit dem vorläufigen 48. Element des Gesetzes Nr. 657 in Beamtenteams berufen werden, während sie als Vertragsarbeiter im Rahmen von Absatz (B) des 4. Elements des Gesetzes Nr. 657 arbeiten, gelten als Vertragsarbeiter Arbeitnehmer im Geltungsbereich von Absatz (B) des 4. Artikels des genannten Gesetzes, es sei denn, seit dem Datum der Ernennung zu den genannten Teams ist ein Jahr vergangen. Der Vorsitz hat allen öffentlichen Verwaltungen eine Stellungnahme dazu abgegeben, ob sie erneut beschäftigt werden können ihre Positionen ändern oder nicht, um die Einheitlichkeit der Praxis zwischen den Institutionen zu gewährleisten und einen möglichen Verlust von Rechten zu verhindern.

Die Präsidialgeneraldirektion für Arbeitnehmer und Prinzipien fasste in dem betreffenden Artikel zusammen; Es wurde festgestellt, dass der Übergang vom Vertragsstatus zum Beamtenteam eine weitere gesetzliche Regelung darstellt und dass diejenigen, die aufgrund dieser Regelung in das Beamtenteam berufen werden, nicht der 1 (eine) Wartezeitregelung unterliegen sollten, wenn sie wechseln zurück in den Leiharbeiterstatus.

Beamte

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