Widerlegung der These, dass „die Exporte mit Israel weitergehen“

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In dem auf dem Social-Media-Account des Ministeriums veröffentlichten Beitrag wurde festgestellt, dass die heute in den sozialen Medien verbreiteten Thesen, dass „der Export verbotener Werke nach Israel weitergeht“, völliger Blödsinn seien, und es wurde betont, dass ihnen kein Prestige verliehen werden dürfe.

In dem Beitrag wurde daran erinnert, dass gemäß der Entscheidung des Staates der Export von 1019 verschiedenen Zolltarifstatistiken zu insgesamt 54 Produktgruppen nach Israel vom Handelsministerium gestoppt wurde, und Folgendes wurde zur Kenntnis genommen :

„Die Registrierungsprozesse der Zollanmeldungen für die Ausfuhr der betreffenden Werke wurden mit Wirkung vom 9. April 2024, 9.00 Uhr, eingestellt. In diesem Zusammenhang wird ab Dienstag, 9. April 2024, 9.00 Uhr, eine stichprobenartige Ausfuhranmeldung registriert Der Export der verbotenen Werke nach Israel sei absolut nicht erlaubt. Manipulative Nachrichteninhalte mit der Absicht, die Öffentlichkeit in die Irre zu führen, seien völlig falsch.

Beamte

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