Wie viele Servicepunkte erhalten Lehrer in der Erdbebenregion?

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Die Verordnung des Ministeriums für nationale Bildung zur Ernennung und Versetzung von Lehrkräften wurde durch die im Amtsblatt vom 12. Juli 2023 veröffentlichte Verordnung mit der Nummer 32246 geändert.

Hier ist diese Änderung.

VERORDNUNG ZUR ÄNDERUNG DER VERORDNUNG DES MINISTERIUMS FÜR NATIONALE BILDUNG ÜBER DIE ERNENNUNG UND ERSATZ VON LEHRERN

ARTIKEL 1 – Der im Amtsblatt vom 17.4.2015 mit der Nummer 29329 veröffentlichten Verordnung über die Ernennung und Umsiedlung von Lehrkräften des Ministeriums für nationale Bildung wurde das folgende diskontinuierliche Element hinzugefügt.

„Orte, an denen Servicebereiche mit einer diskontinuierlichen Pause geändert werden.“

VORÜBERGEHENDES ELEMENT 9- (1) Die Provinzen Adıyaman, Hatay, Kahramanmaraş und Malatya sowie die Bezirke İslahiye und Nurdağı der Provinz Gaziantep, die von den Erdbeben in Kahramanmaraş am 02.06.2023 stark betroffen waren, sind im Anhang von enthalten Diese Verordnung gilt ab dem 01.09.2023 für drei Jahre. Das Gebiet wird im Abschnitt „Dritte Versorgungsregion“ des Anhang-1-Versorgungsgebietsverzeichnisses gezählt.“

ARTIKEL 2 – Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.

ARTIKEL 3 – Die Entscheidungen dieser Verordnung werden vom Minister für nationale Bildung ausgeführt.

WAS BEDEUTET DIESE REGELUNGSÄNDERUNG?

Mit der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ernennung und Versetzung von Lehrern des Ministeriums für nationale Bildung liegen die Provinzen Adıyaman, Hatay, Kahramanmaraş und Malatya sowie die Bezirke İslahiye und Nurdağı der Provinz Gaziantep im dritten Teil Annex-1 Service Regions Schedule, der ab dem 1.9.2023 für drei Jahre im Anhang dieser Verordnung enthalten ist. Es wurde entschieden, dass er im Abschnitt Service Area gezählt wird.

WAS BEDEUTET DIESE ÄNDERUNG?

Für ein klares Verständnis des Themas müssen wir uns die folgenden Informationen zur Gesetzgebung ansehen

WO SIND DIE SERVICEBEREICHE?

Servicebereiche; Die Verordnung über die Ernennung und Versetzung von Lehrern des Ministeriums für nationale Bildung, veröffentlicht im Amtsblatt vom 17.04.2015 mit der Nummer 29329. „Servicezonen“37. betitelt; „(1) Durch die Gruppierung der Provinzen, die hinsichtlich des Lehrerbedarfs, der geografischen Lage, des wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungsniveaus, der Transportbedingungen und der Erfüllung der Serviceanforderungen ähnlich sind, wurden drei Serviceregionen gebildet, und diese Provinzen sind im Service Anhang 1 aufgeführt Regionendiagramm im Anhang dieser Verordnung.“werden entsprechend den Entscheidungen festgelegt und in der Tabelle „Serviceregionen“ angezeigt.

SERVICEZONENPLAN ANHANG-1

SERVICEZONENPLAN ANHANG-1
ERSTE DIENSTLEISTUNGSZONE PROVINZEN ZWEITE DIENSTZONE PROVINZEN PROVINZEN DER DRITTEN DIENSTZONE
eins Adana eins Adiyaman eins Schmerz
2 Afyonkarahisar 2 Artvin 2 Ardahan
3 Aksaray 3 Bayburt 3 Batman
4 Amasya 4 Cankiri 4 Bingöl
5 Ankara 5 Elazig 5 Bitlis
6 Antalya 6 Erzincan 6 Diyarbakir
7 Intellektuell 7 Giresun 7 Erzurum
8 Balikesir 8 Gumushane 8 Hakkari
9 Bartin 9 Istanbul 9 Iğdır
10 Bilecik 10 K. Maras 10 Kars
11 Geteilt 11 Kastamonu 11 Mardin
12 Burdur 12 Kirsehir 12 Mus
13 Schleimbeutel 13 Bericht 13 Siirt
14 Canakkale 14 Malatya 14 Sirnak
15 Corum 15 Nevşehir 15 Tunceli
16 Denizli 16 Nigde 16 Transporter
17 Duzce 17 Armee
18 Edirne 18 Rize
19 Eskişehir 19 Sivas
20 Gaziantep 20 Sanliurfa
21 Hatay 21 Schlagen
22 Isparta 22 Yozgat
23 Myrte
24 Izmir
25 Karabük
26 Karaman
27 Kayseri
28 Kirikkale
29 Kirklareli
30 Kocaeli
31 Konya
32 Kütahya
33 Manisa
34 Mugla
35 Osmaniye
36 Sakarya
37 Samsun
38 Sinop
39 Tekirdag
40 Trabzon
41 Knecht
42 Yalova
43 Zonguldak

WIE WERDEN DIE SERVICEBEREICHE BESTIMMT?

Servicebereiche sind „Servicebereiche“In Punkt 38 ​​mit dem Titel;

„(1) Bildungseinrichtungen, die hinsichtlich der Schwierigkeiten bei der Zuordnung und Beschäftigung von Lehrkräften vergleichbar sind, werden gruppiert und in sechs Leistungsbereiche unterteilt.

(2) Bildungseinrichtungen im 1., 2. und 3. Dienstbereich fallen nicht in den Pflichtbereich; Diejenigen im 4., 5. und 6. Dienstbereich werden von den Gouverneursämtern als in den Pflichtbereich fallend bestimmt und dem Ministerium gemeldet.

(3) Die Dienstleistungsbereiche, in denen sich Bildungseinrichtungen befinden, und die für diese Dienstleistungsbereiche vorgesehenen Dienstleistungspunkte sind im Anhang 2 der Dienstleistungsbereiche und der Dienstleistungsbewertungstabelle aufgeführt, die dieser Verordnung beigefügt sind und nach Genehmigung durch den Minister im Proceedings Magazine veröffentlicht werden .

(4) Die Dienstleistungsbereiche und Dienstleistungsbewertungen der Bildungseinrichtungen, die aufgrund neuer Öffnung für Bildung und Ausbildung, Umstellung oder aus ähnlichen Gründen nicht in der Liste der Dienstleistungsbereiche und Dienstleistungsbewertungen in Anhang 2 aufgeführt sind, werden durch die nächstgelegene Bildungseinrichtung bestimmt Es wird geschätzt, dass diese Bildungseinrichtung als Präzedenzfall gilt, bis der Stundenplan geändert wird. Diese Bildungseinrichtungen werden dem Ministerium im November jedes Jahres von den Gouverneursämtern mitgeteilt und nach der vom Ministerium vorzunehmenden Bewertung in die Liste in Anhang 2 aufgenommen und im Notifications Magazine veröffentlicht.

Gemäß diesen Regulierungsentscheidungen; Bildungseinrichtungen, die den Provinzen und Bezirken der Dienstleistungsregionen angegliedert sind und hinsichtlich des Schwierigkeitsgrads bei der Zuordnung und Beschäftigung von Lehrkräften ähnlich und nahe beieinander liegen, wurden gruppiert. sechs Servicebereichegetrennt.

Bildungseinrichtungen im 1., 2. und 3. Leistungsbereich dieser Leistungsbereiche sind zur Arbeit verpflichtet außenBildungsträger im 4., 5. und 6. Dienstbereich sind zur Arbeit verpflichtet. ist da drin.

WIE WERDEN DIE SERVICE-SCORES BESTIMMT?

Servicestellen sind „Servicestellen“40. betitelt;

„(1) Von den Lehramtskandidaten/Lehrkräften als Gegenleistung für ihr einjähriges Studium:

a) Provinzen im ersten Versorgungsgebiet;

1) 10 für diejenigen, die in Bildungseinrichtungen im 1. Dienstbereich tätig sind,

2) 11 für diejenigen, die in Bildungseinrichtungen im 2. Dienstbereich tätig sind,

3) 12 für diejenigen, die im 3. Dienstbereich Missionen in Bildungseinrichtungen durchführen,

4) 14 für diejenigen, die in Bildungseinrichtungen im 4. Dienstbereich tätig sind,

5) 16 für diejenigen, die im 5. Dienstbereich Missionen in Bildungseinrichtungen durchführen,

6) 18 für diejenigen, die in Bildungseinrichtungen im 6. Dienstbereich tätig sind,

b) Provinzen im zweiten Versorgungsbereich;

1) 12 für diejenigen, die in Bildungseinrichtungen im 1. Dienstbereich tätig sind,

2) 13 an diejenigen, die im 2. Dienstbereich Missionen in Bildungseinrichtungen durchführen,

3) 14 für diejenigen, die in Bildungseinrichtungen im 3. Dienstbereich tätig sind,

4) 18 für diejenigen, die im 4. Dienstbereich Missionen in Bildungseinrichtungen durchführen,

5) 20 für diejenigen, die in Bildungseinrichtungen im 5. Dienstbereich tätig sind,

6) 22 an diejenigen, die in Bildungseinrichtungen im 6. Dienstbereich tätig sind,

c) Provinzen im dritten Versorgungsbereich;

1) 14 für diejenigen, die im 1. Dienstbereich Missionen in Bildungseinrichtungen durchführen,

2) 16 für diejenigen, die in Bildungseinrichtungen im 2. Dienstbereich tätig sind,

3) 18 für diejenigen, die im 3. Dienstbereich Missionen in Bildungseinrichtungen durchführen,

4) 22 an diejenigen, die in Bildungseinrichtungen im 4. Dienstbereich tätig sind,

5) 26 für diejenigen, die in Bildungseinrichtungen im 5. Dienstbereich tätig sind,

6) 30 Dienstpunkte werden an diejenigen vergeben, die im 6. Dienstbereich eine Mission in Bildungseinrichtungen erfüllen.

(2) Die Dienstpunktzahl ergibt sich aus der Multiplikation der für das Dienstgebiet, in dem die Mission durchgeführt wird, vorgesehenen Punktezahl aus den in dieser Verordnung für die Dienstgebiete ermittelten Wertungen mit der Arbeitszeit in diesem Dienstgebiet.

(3) Für jeden vom Jahr ansteigenden Monat der Grundzeiträume wird 1/12 des Punktes zugrunde gelegt, der der einjährigen Karenzzeit in diesem Versorgungsgebiet entspricht, und zwar als Grundlage für die Berechnung des Versorgungspunktes. Monatlich steigende Fristen werden nicht berücksichtigt. Wenn die Dienstpunktzahl, die für die vom Jahr ansteigenden Zeiträume berechnet wird, gebrochen ist, wird die gebrochene Punktzahl auf das Ganze vervollständigt. In diesem Fall darf der zu berechnende Dienstwert nicht höher sein als der für ein Dienstjahr für diesen Dienstbereich vorhergesagte Wert. Die in Bildungseinrichtungen im Bereich der Einzelbetreuung verbrachten Fristen werden gemeinsam ausgewertet.

(4) Zu den Dienstpunkten der in regionalen Internatsschulen tätigen Lehrerinnen werden 12 Punkte und zu den Dienstpunkten der männlichen Lehrer jeweils 6 Punkte hinzugerechnet.

(6) Unter den Lehrkräften, die zur Erfüllung ihrer Pflichtdienstpflicht den Pflichtdienstbereichen zugeordnet sind und in den Pflichtdienstbereichen tätig sind, sind die Dienststellen derjenigen Lehrkräfte anzuordnen, die über die für den Pflichtdienst vorgeschriebene Höchstarbeitszeit hinaus arbeiten Die Anzahl der in dieser Verordnung aufgeführten Dienstfelder wird unter Berücksichtigung der Punkte ermittelt, die für das Dienstfeld festgelegt sind, in dem sie den Auftrag ausführen. Sie wird durch Erhöhung um 25 % für das erste Jahr, 50 % für das zweite Jahr und 100 % für das erste Jahr ermittelt drittes und folgendes Jahr.durch seine Entscheidungen bestimmt.

Gemäß diesen Regulierungsentscheidungen; Den Lehrkräften, die in den Bildungseinrichtungen in den festgelegten Leistungsbereichen tätig sind, werden als Gegenleistung für ihre einjährige Tätigkeit folgende Punkte gutgeschrieben.

Servicebereiche Punkte, die in den Provinzen der 1. Serviceregion gesammelt werden können Punkte, die in den Provinzen der 2. Serviceregion gesammelt werden können Punkte, die in den Provinzen der 3. Serviceregion gesammelt werden können
eins 10 12 14
2 11 13 16
3 12 14 18
4 14 18 22
5 16 20 26
6 18 22 30

Wie wird festgelegt, in welchen Leistungsbereichen sich die Bildungseinrichtungen engagieren?

Die Regelung, in welche Leistungsbereiche die Bildungseinrichtungen einbezogen werden. „Identifizierung von Bildungseinrichtungen, für die eine Arbeitspflicht vorgesehen ist“In Punkt 39 mit dem Titel;

„(1) Berücksichtigung der Bildungseinrichtungen, die in den Geltungsbereich der Pflichtarbeitspflicht einbezogen werden sollen, der Bevölkerung des Ortes, an dem sich die Einrichtung befindet, ihrer geografischen Lage, dem Stand der sozioökonomischen Entwicklung sowie der Gesundheits- und Transportvorschriften;

a) Ob es eine tägliche Hin- und Rückfahrt in die Provinz oder den Bezirk gibt, in dem sich die Bildungseinrichtung befindet,

b) Ob die Zahl der hochqualifizierten potenziellen Kandidaten, die gegen einen zusätzlichen Kurspreis eingesetzt werden können, in Fällen ausreicht, in denen der Lehrerbedarf nicht durch Teamlehrer gedeckt werden kann,

c) Ob ein Lehrer, der der Siedlung zugeordnet ist, in der sich die Bildungseinrichtung befindet, auf seinen Wunsch hin eine Mission für mindestens drei Schuljahre erfüllt hat,

ç) Ob in der Siedlung, in der sich die Bildungseinrichtung befindet, ausreichend Wohnraum vorhanden ist bzw. Wohn-, Aufenthalts- und Unterkunftsmöglichkeiten vorhanden sind,

d) ob die Einschulungsrate in der Siedlung, in der sich die Bildungseinrichtung befindet, die Normsituation im Team und der Lehrerbedarf mit den Lehrern anderer Bildungseinrichtungen am Ort genau gedeckt werden können,

e) Ob es Umgebungen gibt, in denen soziale, sportliche und kulturelle Aktivitäten durchgeführt werden können,

f) ob eine Gesundheitseinrichtung vorhanden ist bzw. ob Behandlungsleistungen im gewünschten Umfang erbracht werden können,

g) Ob es eine Sicherheitseinheit gibt, die am Standort der Bildungseinrichtung für Sicherheit sorgt,

ğ) Ob es in dem Einzugsgebiet, in dem sich die Bildungseinrichtung befindet, eine andere Bildungseinrichtung gibt,

Sie wird von den Gouverneursämtern unter Berücksichtigung von Aspekten wie den Merkmalen der Provinzen und anderen Aspekten entsprechend den Merkmalen der Provinzen festgelegt und dem Ministerium zur Bewertung vorgelegt.

(2) Bildungseinrichtungen, die im Rahmen des Lehrerbedarfs und der Änderung der Arbeitsordnung zur Pflichtarbeit verpflichtet sind, können nach Maßgabe der alle drei Jahre vorzunehmenden Evaluierung ab dem Zeitpunkt ihrer Einbeziehung in den Geltungsbereich neu bestimmt werden.

(3) Bildungseinrichtungen, die neu eröffnet oder in Bildungseinrichtungen umgewandelt werden, und Bildungseinrichtungen, die aufgrund der Änderung der Verwaltungszugehörigkeit des Ortes, an dem sie sich befinden, usw. neu bestimmt werden müssen, werden jeweils im Dezember vom Ministerium bewertet Jahr im Einklang mit den Vorschlägen, die von den Gouverneursämtern im November vorgelegt und im Notifications Magazine veröffentlicht werden sollen.durch seine Entscheidungen bestimmt.

Gemäß diesen Regulierungsentscheidungen; Bildungseinrichtungen und Service-Scores in den Service-Bereichen werden gemäß ANHANG-2 Service-Bereiche und Service-Scores-Plan im Anhang der Verordnung geordnet und nach Genehmigung des Ministers im Ministry Notifications Magazine veröffentlicht.

Anhang zur Verordnung über die Ernennung und Versetzung von Lehrkräften des Ministeriums für nationale Bildung, veröffentlicht im Amtsblatt vom 06.05.2010 mit der Nummer 27573 des Ministeriums für nationale Bildung. Anhang-2 Servicebereiche und Servicepunkteplan“Es wurde im Journal of Proceedings des Ministeriums für nationale Bildung vom Februar 2023 mit der Nummer 2784 veröffentlicht.

Die Leistungsbewertungen und Bereiche der Schulen haben sich geändert

Der „Servicebereich“ und die „Service-Score-Tabelle“ für alle Schulen in der Türkei im Proceedings Magazine des Ministeriums für Nationale Bildung vom Februar 2023 mit der Nummer 2784 sehen auf Schulbasis wie folgt aus.

NAME UND CODE DER PROVINZ-/BEZIRKINSTITUTION SERVICE BEREICH SERVICE BEREICH WOHNGEBIET DAUER DER ZWINGLICHEN ARBEITSVERPFLICHTUNG (JAHR) SERVICESTELLE
Atatürk-Grundschule eins 4 BELDE 7 14

Die Informationen in dieser Tabelle umfassen den Namen der Schule, den Dienstbereich, den Dienstbereich, den Wohnort, die Pflichtarbeitszeitverpflichtung und die Dienstpunktzahl.

WIE VIELE SERVICEPUNKTE ERHALTEN LEHRER IN DER REGION ZELZELE?

Dienstpunktzahl: Die Summe der Gebühren, die sich aus der Multiplikation der Punktezahl für jedes Dienstgebiet, in dem eine Mission durchgeführt wird, aus den in dieser Verordnung ermittelten Werten für die Dienstgebiete mit der Arbeitszeit in diesem Dienstgebiet ergibt. „Servicestellen“Es bezieht sich auf die Punktzahl, die in Abhängigkeit von den in Kapitel 40 mit dem Titel angegebenen Aktivitäten vergeben wird.

Demzufolge; Wie viele Servicepunkte erhalten die Lehrer, die in den Provinzen Adıyaman, Hatay, Kahramanmaraş und Malatya sowie in den Bezirken İslahiye und Nurdağı in Gaziantep tätig sind?

Beispielsweise liegt die Provinz Hatay in der 1. Versorgungsregion. In diesem Bundesland erhält ein Lehrer, der an einer Schule im 2. Dienstbereich tätig ist, vor der Verordnungsänderung 11 Punkte. Da der Ort, an dem er tätig ist, nach dieser Regelungsänderung als 3. Dienstgebiet gilt und er einen Auftrag im 2. Dienstgebiet hat, erhält er ab dem 01.09.2023 innerhalb von drei Jahren 16 Dienstpunkte.

Servicebereiche Punkte, die in den Provinzen der 3. Serviceregion gesammelt werden können
eins 14
2 16
3 18
4 22
5 26
6 30

Ahmet KANDEMIR

Offiziere

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