Wie werden persönliche Dokumente von Beamten aufbewahrt?

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Bekanntlich heißt es in Artikel 109 des Beamtengesetzes Nr. 657: „Beamte werden im Mitarbeiterinformationssystem ihrer Institutionen auf der Grundlage der Identifikationsnummer der Republik Türkei registriert. Für jeden Beamten wird ein Personalzertifikat geführt.
Zu den Personaldokumenten gehören die beruflichen Informationen des Beamten, Vermögenserklärungen; Informationen und Dokumente zu Prüfungen, Ermittlungen, Kontrollberichten, Disziplinarstrafen und der Vergabe von Auszeichnungen und Erfolgszertifikaten (sofern vorhanden) sind enthalten.
Bei der Feststellung des Erfolgs, der Befähigung und der Befähigung von Beamten, bei ihrem Aufstieg in den Dienstgrad, bei der Beförderung in den Dienstgrad, bei der Versetzung in den Ruhestand oder beim Ausscheiden aus dem Dienst werden ihre persönlichen Unterlagen sowie ihre Dienstanforderungen berücksichtigt.
Die Grundlage für die Führung von Personaldokumenten sowie die Verfahren und Grundlagen für die Aufnahme von Dokumenten in Personaldokumente werden vom Landesarbeitspräsidium festgelegt.r.“ Entscheidung ist enthalten.

Andererseits veröffentlicht im Amtsblatt vom 15.4.2011 mit der Nummer 27906 Verfahren und Grundsätze für die Aufbewahrung von Personaldokumenten in der allgemeinen Mitteilung für öffentliche Angestellte, Seriennummer 2Folgende Themen zur Führung von Personaldokumenten sind im Abschnitt enthalten:

-Beamte werden von ihren Institutionen anhand ihrer TR-ID-Nummern im Arbeitnehmerinformationssystem registriert. Darüber hinaus sind hier die persönlichen Daten und beruflichen Informationen des Beamten enthalten.

-Es wurde angegeben, dass dem Beamten ein Unternehmensausweis ausgehändigt wird.

-Die Registrierung im Personalinformationssystem und die Ausstellung von Corporate-Identity-Dokumenten gelten auch für diejenigen, die gemäß Artikel 4/B des Gesetzes Nr. 657 beschäftigt sind.

-Es wurde festgestellt, dass die Arbeitseinheiten dafür verantwortlich sind, die Personaldokumente jedes Beamten unparteiisch aufzubewahren.

– Persönliche Dokumente Ihres ZwecksFeststellung des Erfolgs, der Kompetenz und der Qualifikationen des Beamten, seines Aufstiegs und seines akademischen Grades, seines Ruhestands und der Beendigung seiner Bindung an den Dienst.

-Es wurde beschlossen, dass das Personaldokument aus acht Teilen besteht und wie die Informationen, Dokumente und Berichte, die in jedem Teil aufbewahrt werden sollen, gespeichert werden sollen.

-Es wurde angegeben, dass bei der Platzierung von Dokumenten im entsprechenden Abschnitt diese in chronologischer Reihenfolge angeordnet werden, wobei die älteren unten stehen.

-Im Zentrum können Ministerien oder öffentliche Institutionen und Organisationen die Informationen in ihren Personaldokumenten elektronisch aufbewahren, wenn sie dies für die Umsetzung beschäftigungspolitischer Maßnahmen für erforderlich halten.

-Es wurde festgelegt, dass die Personalzeugnisse der Beamten, deren Dienst beendet ist, aufbewahrt werden.

-Es wurde beschlossen, dass der Grundsatz der Vertraulichkeit des Privatlebens bei der Aufbewahrung persönlicher Dokumente berücksichtigt wird, dass der Inhalt des Dokuments nur gegenüber den für Ermittlungen und Strafverfolgung zuständigen Behörden offengelegt werden darf und dass diese Informationen nicht offengelegt werden dürfen ohne ausdrücklichen Wunsch der Person veröffentlicht werden.

-Gemäß Artikel 4/B des Gesetzes Nr. 657 wird auch die Grundlage für die Aufbewahrung der Informationen in den Dokumenten der Arbeitnehmer gesondert angegeben.

Beamte

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