Wie wird man zu ständigen Missionen im Ausland ernannt?

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Bekanntlich heißt es in Artikel 514 des Präsidialdekrets Nr. 1:

„1) Beamte, die für eine Mission in einer ausländischen Organisation eingesetzt werden, müssen über die erforderlichen und ausreichenden Fachkenntnisse, Fremdsprachenkenntnisse und Vertretungsfähigkeit verfügen.

(2) Diese Qualifikationen und Fragen im Zusammenhang mit ihrer Festlegung werden vom Präsidium in Kraft gesetzt. durch Verordnunggeregelt ist.“Proviant ist im Preis inbegriffen.

Andererseits heißt es im dritten Element des Präsidialdekrets Nr. 3 über die Ernennungsmethoden für höhere öffentliche Verwaltungsbeamte sowie öffentliche Institutionen und Organisationen: „Die folgenden Bedingungen sind für diejenigen erforderlich, die in die Teams, Positionen und Missionen berufen werden, die in der Tabelle (I) im Anhang dieses Präsidialdekrets aufgeführt sind:
a) Die in Artikel 48 des Gesetzes Nr. 657 aufgeführten allgemeinen Regeln einzuhalten.
b) Absolvent einer mindestens vierjährigen Hochschulausbildung.
Für die Ernennung zu ständigen Vertretungen im Ausland ist zusätzlich zu den Regeln in den Unterabsätzen (a) und (b) des ersten Absatzes, einschließlich Ernennungen, die im Rahmen des 59. Elements des Gesetzes Nr. 657 vorzunehmen sind, dies erforderlich um zu bescheinigen, dass ausreichende Sprachkenntnisse vorhanden sind. „Die Auswahl und Ernennung von Amtsträgern, die in eine dauerhafte Position in einer ausländischen Organisation berufen werden sollen, ihre Arbeitsmethoden und -grundsätze sowie die Methoden und Grundsätze der Disziplin und anderer Personalangelegenheiten werden durch eine vom Präsidenten zu erlassende Verordnung festgelegt.“Entscheidung liegt bei.

Darüber hinaus gilt die Verordnung über die Einstellung von Arbeitnehmern in unbefristete Arbeitsstellen im Ausland, die nach Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 30604 vom 23.11.2018 in Kraft trat, In der VerordnungEs werden Verfahren und Grundlagen für die Auswahl, Ernennung, Arbeitsweise und -grundsätze, Disziplin und sonstige Personalangelegenheiten derjenigen geregelt, die in eine Festanstellung im Ausland berufen werden sollen.

– Titel, die dauerhaft ernannt werden können

Sie werden zu ständigen Missionen im Ausland ernannt; Stellvertretender ständiger Vertreter, Hauptberater, Berater, Attaché, stellvertretender Berater und stellvertretender Attaché.

Im 6. Artikel der genannten Verordnung mit der Überschrift „Bedingungen“ heißt es: Für das Personal gelten folgende Voraussetzungen:
a) Um die allgemeinen Bedingungen gemäß Artikel 48 des Beamtengesetzes Nr. 657 zu erfüllen.
b) Absolvent einer mindestens vierjährigen Hochschulausbildung.
c) Über die erforderlichen und ausreichenden Fachkenntnisse verfügen.
c) Eine Fremdsprache beherrschen.
d) über die für den Dienst erforderliche Vertretungsfähigkeit zu verfügen.
e) Mindestens dreijährige Dienstzeit im öffentlichen Sektor, ausgenommen offen ernannte Personen.
f) gegen einen Arbeitnehmer der türkischen Streitkräfte, der Generaldirektion für Sicherheit, des Generalkommandos der Gendarmerie und des Kommandos der Küstenwache Disziplinarstrafen zu verhängen, die in der eigenen Gesetzgebung vorgesehen sind, und für den anderen Arbeitnehmer keine härtere Disziplinarstrafe oder keinen Gehaltsabzug erhalten zu haben .
(2) Die Entscheidung in Absatz 1 Buchstabe b gilt nicht für Unteroffiziere, die in die Auslandsorganisation des Verteidigungsministeriums berufen werden sollen.“Entscheidung liegt bei.

Andererseits heißt es in Artikel 7 der genannten Verordnung: „(1) Der Arbeitnehmer muss zunächst Es ist zwingend erforderlich, dass die Person die Amtssprache des Landes, in dem sie eingesetzt wird, oder eine der Sprachen Englisch, Deutsch und Französisch beherrscht.Für Fremdsprachenkenntnisse ist es zwingend erforderlich, mindestens siebzig Punkte von YDS zu erreichen oder über ein gleichwertiges Dokument mit internationaler Gültigkeit zu verfügen.
(2) Fremdsprachennachweis 3 Jahregültig.
(3) In Ländern, in denen die im ersten Absatz genannten Sprachen als Amtssprachen gesprochen werden, Bachelor-, Master- oder Doktoratsausbildungmit denen, die es geschafft haben Länder, deren Amtssprache Türkisch und sein Dialekt ist„Die zu ernennenden Personen müssen nicht über die im genannten Absatz genannten Nachweise über Fremdsprachenkenntnisse verfügen.“Proviant ist im Preis inbegriffen.

– Bedingungen für die Besetzung von Positionen im Ausland

Mit diesem Prestige,

-Wer zu ständigen Missionen im Ausland ernannt wird, muss die Anforderungen des Gesetzes Nr. 657 erfüllen, wie z. B. Alter, Bildung, Wehrpflicht, Nichtverurteilung wegen bestimmter Straftaten usw. Allgemeine BedingungenEs ist notwendig zu tragen.

Mindestens vierjähriger HochschulabschlussEs ist notwendig zu haben.

-Notwendig und ausreichend professionelles Wissenzu haben und der erforderliche Service Fähigkeit zur Darstellungwas man haben soll.

-Fremdsprachenkenntnisse Mindestens 70 Punkte von YDSoder über ein als gleichwertig anerkanntes und international gültiges Dokument zu verfügen.

-Dieses Dokument über Fremdsprachenkenntnisse 3 Jahre Es gibt eine Gültigkeitsdauer. Daher werden Dokumente, die älter als 3 Jahre sind, nicht akzeptiert.

-Außer bei offener Ernennung der betreffenden Person Mindestens 3 Jahre Dienstzeit im öffentlichen Sektor Es reicht aus, einen zu haben. In den Dienstbedingungen wird die Voraussetzung einer 3-jährigen Beschäftigung im öffentlichen Dienst genannt. Unabhängig vom Titel können daher Ernennungen unter Personen vorgenommen werden, die mindestens drei Dienstjahre vorweisen können.

– Diejenigen, die in den türkischen Streitkräften, im EGM, im Gendarmerie-Generalkommando und in den Kommandos der Küstenwache arbeiten, unterliegen Disziplinarstrafen, die sich aus ihrer eigenen Gesetzgebung ergeben, während andere Arbeitnehmer Disziplinarstrafen unterliegen, die sich aus ihrer eigenen Gesetzgebung ergeben. Hat keine disziplinarische Strafe wie etwa einen Gehaltsabzug oder eine höhere Strafe erhaltensollte sein.

– Das Personal muss zunächst das Land auswählen, dem es zugewiesen werden soll. offizielle Sprache oder Eine der Sprachen Englisch, Deutsch oder Französischsollte wissen.

-Zum Beispiel, wenn ein Arbeitnehmer ein Student ist, dessen Gleichwertigkeit von YÖK in einem Land akzeptiert wird, in dem Englisch als Amtssprache gesprochen wird. Bachelor, Master oder PromotionWenn sie ihre Ausbildung abgeschlossen haben, ist die Fremdsprachennachweisregelung nicht erforderlich.

-Darüber hinaus, Länder, deren Amtssprache Türkisch und sein Dialekt istFür diejenigen, die zur Arbeit eingesetzt werden (z. B. TRNC, Aserbaidschan), ist kein Dokument über Fremdsprachenkenntnisse erforderlich.

-Er wird in die Auslandsorganisation des Verteidigungsministeriums berufen. Für Unteroffiziere ist eine vierjährige Hochschulausbildung erforderlichwird nicht durchsucht.

Alle Entscheidungen, die im Widerspruch zu den oben genannten Rechtsvorschriften der aktuell geltenden Institutsordnung für Besetzungen auf unbefristete Stellen im Ausland stehen, sind ungültig. und über die Arbeitskräfte, die den Auslandsorganisationen der Institutionen zugewiesen werden sollen Prüfungsanforderung, Anforderung, nur aus dem Kreis der Führungskräfte zu ernennen Es scheint, dass alle Gesetze, die eine restriktive oder expansive Entscheidung enthalten, ungültig sind, obwohl sie in Kraft sind..

Beamte

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