Wird es eine zweite Erhöhung des Grundpreises geben?

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Diskussionen über eine Erhöhung des Mindestpreises begannen schon früh. Nachdem in den ersten beiden Monaten eine über den Erwartungen liegende Inflation angekündigt wurde, rückten erneut Diskussionen über eine Erhöhung des Mindestpreises in den Vordergrund.

Die monatliche Inflation in der Türkei stieg im Januar um 6,7 Prozent und im Februar um 4,53 Prozent. Damit sank der Mindestpreis in den ersten beiden Monaten des Jahres gegenüber der Inflation um 11,23 Prozent. Die Zentralbank gab ihre Inflationserwartung für das Jahresende mit 36 ​​Prozent bekannt.

Obwohl angekündigt wurde, dass es in diesem Jahr eine einmalige Erhöhung des Mindestpreises geben würde, fragt sich die Öffentlichkeit: „Wird es eine zweite Erhöhung geben?“ Die Frage wurde gestellt.

Auf eine Frage zum Mindestpreis antwortete Muhammet Emin Akbaşoğlu, stellvertretender Vorsitzender des AK-Parteiclusters, dass die Arbeiten Mitte April beginnen könnten. Akbaşoğlu sagte: „Von diesem Datum an werden wir diese Themen diskutieren und bis Ende Juni und Anfang Juli der Öffentlichkeit unsere günstigeren und kaufkraftsteigernden Bewertungen aller unserer Mitarbeiter, insbesondere unserer Rentner, mitteilen.“ , und wir werden hoffentlich entsprechende Vorkehrungen treffen.“ sagte.

Der Mindestpreis wurde im Januar von 11.402 Lira auf 17.202 Lira erhöht, was einer Steigerung von 49 Prozent entspricht. Es wurde angegeben, dass der Grundpreis, der in den Jahren 2022 und 2023 zweimal erhöht wurde, im Jahr 2024 einmal erhöht wird.

Beamte

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