Wohnbaufinanzierungsprogramm im Parlament genehmigt

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Gemäß dem im Parlament angenommenen Gesetzesvorschlag des neuen Wohnungsfinanzierungsprogramms wird dem Haushalt des Ministeriums für Finanzen und Finanzen eine Zuweisung für eine natürliche Person zugewiesen, die 30 Prozent des Finanzierungsrates in den ersten drei Jahren und der Zuweisung übersteigt werden an die öffentliche Bank überwiesen.

Es wird möglich sein, sich an den Wohngeldern zu beteiligen, die für Häuser vorgesehen sind, die noch nicht verkauft wurden und sich im Eigentum des Bauunternehmens befinden, sowie für diejenigen, die Häuser aus nicht begonnenen oder laufenden Wohnbauprojekten kaufen werden .

Vom Konto der Auftragnehmerfirma bzw. vom Finanzierungsbetrag wird ein 5-prozentiger Umlageanteil auf den Verkaufspreis des Hauses eingezogen und auf befristete Konten bei finanzierenden Banken überwiesen.

Öffentliches Fernsehen

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