YÖK hat die Grundlagen der Regelung von 50/d wissenschaftlichen Hilfskräften festgelegt.

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Der Hochschulrat (YÖK) hat die Methoden und Grundsätze für die Einbeziehung von 50/d wissenschaftlichen Mitarbeitern, die an Hochschulen im Geltungsbereich von 33/a tätig sind, festgelegt.

Gemäß der Erklärung von YÖK gemäß dem 4. Punkt des Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes und bestimmter Gesetze, das durch Veröffentlichung im Amtsblatt vom 9. Februar 2023 in Kraft getreten ist, das Verfahren und die Originale zur Aufnahme von wissenschaftlichen Hilfskräften mit 50/d in den Geltungsbereich von 33/a ermittelt und an Hochschulen entsandt.

Wissenschaftliche Hilfskräfte können sich demnach ab nächster Woche bis zum 9. August 2023 bewerben.

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