YSK gab bekannt: Die am Wahltag anzuwendenden Verbote wurden offensichtlich
Der Oberste Wahlausschuss (YSK) gab nur wenige Tage vor den Wahlen die am Wahltag anzuwendenden Verbote bekannt. Demnach ist es bis zum 14. Mai, 18:00 Uhr, nicht möglich, in zufälligen Medien Kommentare zum Wahlergebnis abzugeben.
Das Sendeverbot gilt bis 21:00 Uhr. Andererseits wird am Wahltag kein Alkohol verkauft.
Hier ist die Entscheidung:
Der 80. Punkt des Gesetzes Nr. 298 ist ausreichend;
- Es ist verboten, Nachrichten, Prognosen und Kommentare über die Wahlen und Wahlergebnisse durch Radios und Rundfunkorgane aller Art bis 18.00 Uhr am Wahltag abzugeben.
- In der Zeit zwischen 18:00 und 21:00 Uhr können Nachrichten und Bekanntmachungen über die Wahlen im Radio und in allen Medienorganen ausgestrahlt werden, jedoch vom Obersten Wahlausschuss,
- Nach 21:00 Uhr sind alle Übertragungen kostenlos, aber wenn der Oberste Wahlvorstand es für notwendig erachtet, kann beschlossen werden, die Übertragungen vor 21:00 Uhr kostenlos zu lassen.
- Für den Fall, dass die Präsidentschaftswahl in den zweiten Typ fällt, werden Eins-zu-eins-Entscheidungen am 28. Mai 2023 umgesetzt.
- Beispiel einer Entscheidung; a) an das Justizministerium, b) an das Innenministerium, c) an das Gesamtpräsidium der politischen Parteien, deren Wahlberechtigung festgestellt und bekannt gegeben wurde,
- Um den Teil „Ergebnis“ an die türkische Radio- und Fernsehgesellschaft zu senden, um ihn als Ankündigung des Obersten Wahlrates bekannt zu geben, TR HIGH ELECTION COMMITTEE Beschluss Nr.: 2023/94 3,
- Um unseren Rat unter www.ysk.gov.tr von der Generaldirektion Wahlregister zu veröffentlichen,
- zur Übermittlung an die Generaldirektion Wahldienste sowie an die Provinz- und Bezirkswahlausschüsse,
- Am 11.03.2023 wurde einstimmig die Veröffentlichung im Amtsblatt beschlossen.
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