YSK gab bekannt: Die am Wahltag anzuwendenden Verbote wurden offensichtlich

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Der Oberste Wahlausschuss (YSK) gab nur wenige Tage vor den Wahlen die am Wahltag anzuwendenden Verbote bekannt. Demnach ist es bis zum 14. Mai, 18:00 Uhr, nicht möglich, in zufälligen Medien Kommentare zum Wahlergebnis abzugeben.

Das Sendeverbot gilt bis 21:00 Uhr. Andererseits wird am Wahltag kein Alkohol verkauft.

Hier ist die Entscheidung:

Der 80. Punkt des Gesetzes Nr. 298 ist ausreichend;

  • Es ist verboten, Nachrichten, Prognosen und Kommentare über die Wahlen und Wahlergebnisse durch Radios und Rundfunkorgane aller Art bis 18.00 Uhr am Wahltag abzugeben.
  • In der Zeit zwischen 18:00 und 21:00 Uhr können Nachrichten und Bekanntmachungen über die Wahlen im Radio und in allen Medienorganen ausgestrahlt werden, jedoch vom Obersten Wahlausschuss,
  • Nach 21:00 Uhr sind alle Übertragungen kostenlos, aber wenn der Oberste Wahlvorstand es für notwendig erachtet, kann beschlossen werden, die Übertragungen vor 21:00 Uhr kostenlos zu lassen.
  • Für den Fall, dass die Präsidentschaftswahl in den zweiten Typ fällt, werden Eins-zu-eins-Entscheidungen am 28. Mai 2023 umgesetzt.
  • Beispiel einer Entscheidung; a) an das Justizministerium, b) an das Innenministerium, c) an das Gesamtpräsidium der politischen Parteien, deren Wahlberechtigung festgestellt und bekannt gegeben wurde,
  • Um den Teil „Ergebnis“ an die türkische Radio- und Fernsehgesellschaft zu senden, um ihn als Ankündigung des Obersten Wahlrates bekannt zu geben, TR HIGH ELECTION COMMITTEE Beschluss Nr.: 2023/94 3,
  • Um unseren Rat unter www.ysk.gov.tr ​​​​von der Generaldirektion Wahlregister zu veröffentlichen,
  • zur Übermittlung an die Generaldirektion Wahldienste sowie an die Provinz- und Bezirkswahlausschüsse,
  • Am 11.03.2023 wurde einstimmig die Veröffentlichung im Amtsblatt beschlossen.

Öffentliches Fernsehen

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