Zinsanpassung für Bargeldkredite per Karte: Was ändert sich?

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Im Rahmen weiterer Straffungsschritte gab die Zentralbank am Samstag zwei neue Entscheidungen bekannt.

Im Rahmen der Entscheidung wurde der Zinssatz bei Bargeldabhebungen von Kreditkarten und Kontokorrentkonten auf ein mit dem Zinssatz für Privatkredite kompatibles Niveau angehoben.

Mit dieser Entscheidung wurden die Zinssätze für Verbraucherkredite und Barkredite angeglichen. Der berechnete monatliche Höchstvertragszinssatz wurde von 4,42 Prozent auf 5 Prozent erhöht.

INTERVENTION BEI Barvorschüssen und Devisenkäufen

Experten erklärten, dass die Entscheidung eine der Maßnahmen sei, um das rasante Wachstum bei Verbraucherkrediten und Kreditkarten zu verhindern.

Es wurde festgestellt, dass die betreffende Entscheidung darauf abzielt, das Interesse an zinsgünstigen Barkrediten abzuschwächen.

Experten zufolge nahmen vor der Wahl Bargeldvorschüsse und Deviseninvestitionen zu. Ziel sei es, diese Situation durch Zinserhöhungen zu verhindern, hieß es.

Es wurde festgestellt, dass sich die besagte Entscheidung nicht an Bürger richtete, die die Vorauszahlungsvoraussetzungen erfüllen.

UNTERNEHMEN WERDEN VON TL ÜBERZEUGT

Die Zentralbank hat außerdem die TL-Anteilsziele aktualisiert, die für natürliche und juristische Personen gelten. Der Entscheidung zufolge wurde ein monatliches Steigerungsziel für die TL-Aktien juristischer Personen der Banken eingeführt.

Experten gaben an, dass Banken mit der besagten Entscheidung Firmenkunden davon überzeugen müssen, in der kommenden Zeit von Fremdwährung auf TL umzusteigen.

Zuvor gab es keinen Anstieg des TL-Anteils für juristische Personen im Vergleich zum Vormonat und es musste auf dem Niveau vom 18. August 2023 gehalten werden.

Wurden die festgelegten Ziele nicht erreicht, wurden die Gremiensätze erhöht.

DIE ANZAHL DER RATEN WURDE REDUZIERT

Letzte Woche wurde das Ratenlimit für Barauszahlungen auf Kreditkarten von 12 auf 3 gesenkt. Darüber hinaus wurden die Limitsätze für Bargeldvorschüsse gesenkt. Die Laufzeit der zinslosen Kredite an Primärkunden wurde von 6 Monaten auf 3 Monate verkürzt.

Es wurde festgestellt, dass den Banken von der Zentralbank keine Anweisungen zu den genannten Regelungen übermittelt wurden, sondern dass mündliche Hinweise gegeben wurden.

Beamte

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