Zugriffsproblem für Martı TAG und Martı Motorcycle

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In der von den Anwälten der Istanbuler Kammer der Transporteure und Händler beim 14. Handelsgericht Istanbul erster Instanz eingereichten Petition wurde behauptet, dass der Angeklagte Martı Ileri Teknoloji Anonim Şirketi illegale Piratentransporte mit dem Antrag von „Martı TAG“ durchgeführt habe „Martı Motorcycle“, und diese Handlungen, die einen unlauteren Wettbewerb in Richtung der Aufdeckung und Verhinderung von Taxiunternehmern darstellen.

In der Petition wurde festgestellt, dass Personen, die keine Taxifahrer sind und keine Nutzungsdokumente für öffentliche Verkehrsmittel besitzen, ihre Fahrzeuge in der Anwendung „Let’s Go With One Vehicle“ für gewerbliche Zwecke nutzen und dass die verwendeten Elektromotorräder keine Genehmigungen haben und Lizenzen.

In der Petition wurde festgestellt, dass das Unternehmen, von dem das beklagte Unternehmen autorisiert war, mit der Erklärung, dass das Unternehmen für den Antrag verantwortlich war, und dass die geleistete Arbeit unvereinbar war, unvereinbar war, und es wurde erläutert, dass die Tatsache, dass die Unternehmen oder die Behörden keinen Preis vom Fahrgast aus der Anwendung „Martı TAG“ erhalten, änderte nichts an der Tatsache, dass es sich bei dem Auftrag eigentlich um „Piratentaxi-Beförderung“ handelte.

Mit diesem Antrag wurde darauf hingewiesen, dass Personen, die sich nicht kennen, zu einem bestimmten Preis reisen, und in der Petition wurde darauf hingewiesen, dass Personen, die keine gewerblichen Beförderungslizenzen haben, Passagiere befördern, ohne Steuern zu zahlen.

In der Petition wurde gefordert, dass eine Vorsichtsmaßnahme ergriffen wird, um den Zugriff auf die Websites und die tragbare Anwendung von „Martı TAG“ und Martı Motorcycle zu verhindern, um unlauteren Wettbewerb zu unterbinden.

Entscheidung

Das Gericht entschied, dem Antrag des Klägers auf Unterlassung stattzugeben, und entschied, ein Zugangsproblem für „Martı TAG“ und Martı Motorcycle, die auf der Website www.marti.tech und der tragbaren Anwendung namens MARTI angeboten werden, vorzubringen.

Darüber hinaus entschied das Gericht, auf Antrag des Klägers den erforderlichen Haftbefehl an die Informationstechnologie- und Verbindungsinstitution (BTK) zu schreiben.

Bei der Auswertung der in der Gerichtsentscheidung gesondert zu dem Dokument vorgelegten Informationen und Unterlagen geht die Klägerin davon aus, dass die Beklagte Martı Ileri Teknoloji AŞ den zur Personenbeförderung zugelassenen Taxiunternehmern durch die Erlangung einer Lizenz einen erheblichen Schaden zufügen wird, wenn die „Martı TAG“- und „Martı Motorcycle“-Anwendungen werden weiterhin erreicht, der Nachweis wurde erbracht.

Das Gericht stellte fest, dass das rechtliche Einspruchsverfahren innerhalb einer Woche, nachdem die Parteien von der Entscheidung erfahren hatten, stattfand.

Öffentliches Fernsehen

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